Diese Geschäftsbedingungen (kurz: AGBs) sind die Grundlage aller Vertragsbeziehungen, bei denen die Zaxxo UG (haftungsbeschränkt), kurz Zaxxo, Leistungen für Sie erbringt. Der individuelle Auftrag hat Vorrang, danach ein eventuell geschlossener Rahmenvertrag und schließlich diese Geschäftsbedingungen.
Wenn in dem mit Ihnen geschlossenen individuellen Vertrag oder Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist, weisen wir Ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen zurück.
I. Angebote, Angaben & Fristen
(1) Wir halten uns 4 (vier) Wochen an unsere Angebote gebunden.
(2) Abweichungen von Beschreibungen und Angaben, zum Beispiel aus Prospekten, Katalogen oder anderen schriftlichen Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich vor. Auch Anpassungen wegen technischen Fortschritts behalten wir uns vor.
(3) Der Kunde beauftragt die Zaxxo mittels schriftlichem Auftrag – sei es die Bestellung in einem Webshop, der unsere Dienstleistungen führt – oder per Email, Brief oder Fax unter Bezug auf ein zuvor unterbreitetes Angebot oder die ausgewiesenen Spezifikation im Internet, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass wir bei Webseiten Dritter für die Richtigkeit des Angebots nicht garantieren können. Maßgeblich sind die Informationen auf der Webseite der Zaxxo.
II. Unsere Leistungen
(1) Selbstverständlich führen wir alle Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit aus. Daraus ergibt sich aber keine Verpflichtung oder ein einklagbares Recht auf das Erreichen irgendwelcher von Ihnen definierten Ziele, wie Umsatzgrößen, Kosten-/Umsatzverhältnisse oder ähnliches.
(2) Die Zaxxo darf jederzeit Dritte und/oder Subunternehmer mit der Erbringung unserer Leistungen beauftragen. Dabei wird sichergestellt und vorausgesetzt, dass jede beauftragte Person sich an dieselben Regeln hält wie wir, insbesondere bezüglich Vertraulichkeit und Datenschutz.
(3) Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage an unserem Standort in 64720 Michelstadt, beziehungsweise am Standort des Büros der Person, die mit der Ausführung der betreffenden Arbeit betraut ist.
III. Änderungen an Aufträgen („Change Requests“)
(1) Sollten von Ihrer Seite aus Änderungen von zuvor vereinbarten Leistungen gewünscht werden, sogenannte Change Requests, so werden wir gegen Vergütung nach den vereinbarten Stunden- und Tagessätzen die Machbarkeit, sowie den Mehraufwand prüfen und Sie möglichst kurzfristig über den finanziellen und zeitlichen Änderungsrahmen informieren.
Soweit möglich und notwendig, werden wir darüber hinaus für Sie prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher umgesetzte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat. Wurde nichts anderes vereinbart, berechnen wir die Aufwände für die besagten Prüfungen nach den vereinbarten Sätzen.
(2) Sie dürfen die Unterbrechung der Leistungserbringung fordern, um die Auswirkungen der Konsequenzen eines Change Requests zu prüfen, sofern Sie uns spätestens zum Zeitpunkt der Forderung der Unterbrechung zusichern, die Ausfallzeiten und die durch die Unterbrechung eventuell aufwändigere Wiederaufnahme der Projektrealisierung zu vergüten.
(3) Vereinbarte Leistungsfristen und Zeitpläne verlängern sich um die Zeit der Unterbrechung und darüber hinaus um die Zeit der unter Umständen aufwändigeren Wiederaufnahme.
(4) Change Requests sind von Ihnen in schriftlicher Form abzufassen und unterzeichnet an uns zu übersenden. Ein gescanntes PDF reicht hierzu aus. Sollten aus unserer Sicht deutliche Vorbehalte gegen den Change Request vorgebracht werden können, oder sehen wir die ursprünglich vereinbarten Zielvorgaben durch einen Change Request als nicht mehr erreichbar an und eine Einigung zwischen der Zaxxo und Ihnen ist nicht möglich, wird das Projekt wie ursprünglich vereinbart realisiert.
IV. Preise, Zahlungen
(1) Unsere Preisangaben – zum Beispiel auf Angeboten, in Prospekten, Katalogen und auf Webseiten verstehen sich als Nettopreise ab 64720 Michelstadt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug nach 7 (sieben) Kalendertagen zur Zahlung fällig.
(2) Leistungen werden jeweils zum Monatsende nach jeweiliger Vereinbarung, bei Abrechnung nach Stundensätzen nach angefangenen Viertelstunden abgerechnet. Wir dürfen Teilleistungen abrechnen, soweit das nach unserem Ermessen wirtschaftlich sinnvoll ist.
(3) Ausnahme sind Lizenzgebühren für unser Feed-Management-Tool TurboFeed, wobei die Gebühren im Voraus fällig sind. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, so ist die Zaxxo berechtigt, die Lizenz nach voriger Ankündigung zu pausieren, bzw. zu entziehen, was zu einem Stillstand des Feedsystems führt.
(4) Reisekosten werden wie folgt abgerechnet: Fahrten mit Pkw werden nach jeweils gesetzlicher Höhe abgerechnet (aktuell € 0,30/km), Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten reichen wir an Sie weiter. Gerne überlassen wir Ihnen auf Wunsch die Organisation und Buchung.
(5) Sollten Sie uns aus anderen Aufträgen oder Geschäftsverhältnissen Zahlungen schulden, haben wir das Recht, Ihre geleisteten Zahlungen gegebenenfalls darauf anzurechnen. Sollten aus besagtem anderem Verhältnis Kosten und/oder Zinsen entstanden sein, dürfen wir Ihre Zahlung auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.
(6) Für bei Dritten einzuholende Leistungen anfallende Beträge, wie Klickbudgets oder Provisionen, sowie allgemein Fremdleistungen leiten wir die entstehenden Kosten im Voraus an Sie weiter, sofern die Kosten spezifiziert sind.
Ansonsten leiten wir die Kosten umgehend mit einem Zahlungsziel von einem (1) Tag an Sie weiter, sobald wir von der tatsächlichen Höhe der Kosten Kenntnis erlangt haben.
V. Ihre Mitwirkung
(1) Zu Beginn der Zusammenarbeit benennen Sie gegenüber der Zaxxo einen inhaltlich kompetenten und zur Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigten Ansprechpartner für die Dauer der gesamten Kundenbeziehung, bei mehreren unterschiedlichen Projekten und nach Bedarf auch einen für jedes Projekt.
Sollte der Ansprechpartner wechseln, setzen Sie die Zaxxo umgehend davon in Kenntnis. Kosten, die aufgrund eines Versäumnisses der Nennung eines neuen Ansprechpartners entstehen, haben Sie zu tragen.
(2) Sie sind dafür verantwortlich, der Zaxxo alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Daten, Materialien, ggf. Zugänge und Zugriffsrechte (zum Beispiel, aber nicht nur auf Datenbanken, Webdienste und Server) umgehend nach Beauftragung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Solange und soweit Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, verschiebt sich ein im Vorfeld vereinbarter Fälligkeitstermin für eine zu erbringende Leistung um die Zeit, die wir nicht alle erforderlichen Daten, Materialien, Zugänge und Zugriffsrechte haben. Sollte darüber hinaus noch Personal von Ihrer Seite abgestellt werden müssen, gilt dieser Punkt (2) auch für die rechtzeitige Bereitstellung dieser Ressourcen.
(3) Sollte Ihre unterlassene Mitwirkung dazu führen, dass von der Zaxxo bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen gegenstands- oder wertlos werden, entfällt unsere Leistungspflicht. Die bis dahin erbrachten Aufwände müssen Sie selbstverständlich in vollem Umfang, laut dem vereinbarten Angebot, beziehungsweise der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste vergüten.
VI. Ihre übermittelten Daten, Freistellung von der Prüfung
(1) Die Zaxxo ist nicht verpflichtet, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Datenbanken, sowie sonstigen Materialen (darunter fallen auch aber nicht nur: Logos, Domainnamen, Bildmaterial, Beschreibungen und Benutzerkennungen), sowie weiteren von Ihnen zur Verfügung gestellten Content auf Rechtmäßigkeit, insbesondere nicht auf Verletzung von Schutzrechten Dritter und auf Wettbewerbsverstöße zu prüfen.
(2) Für die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung von Recht und Gesetz sind allein Sie als Auftraggeber verantwortlich.
(3) Sollte der Fall eintreten, dass ein Dritter uns in Haftung / Anspruch aufgrund einer behaupteten oder realen Verletzung eines Rechtes nimmt, welche aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten beziehungsweise von Ihnen stammende Inhalte zurückzuführen ist, werden Sie die Zaxxo auf unsere erste Aufforderung diesbezüglich von jeglicher Haftung und aller Kosten der Rechtsverfolgung freistellen.
VII. Fristen, Verzug
(1) Sollte der Fall eintreten, dass unsere Leistungserbringung wegen höherer Gewalt eingeschränkt, beziehungsweise nicht möglich ist, ist die Zaxxo zur Erbringung dieser Leistungen nicht verpflichtet.
Daraus resultierende Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses sowie gegebenenfalls um die Dauer der Wiederherstellung eines Zustands, in dem die reguläre Arbeit wieder aufgenommen werden kann.
(2) Zu den Ereignissen, die die Zaxxo unter höherer Gewalt zusammenfasst, zählen unter anderem:
- Stromausfall
- Wetterbedingter oder Unfallbedingter Zusammenbruch des Straßenverkehrs
- Ausfall der Kommunikationsleitungen
- Serverausfälle
- Weitere Ausfälle oder Einschränkungen von Leistungen und Diensten, die ein
- ungehindertes Arbeiten einschränken oder gar unmöglich machen und die außerhalb des direkten Einflussbereichs der Zaxxo liegen.